1943 wurde Wilhelm Webels von einem 
  Nazifunktionär aufgefordert, das Kind 
  einer Ukrainerin, die bereits im 7. Monat 
  von ihm schwanger war, abzutreiben.  
  Webels bezeichnete das als Mord und lehnte 
  ab. 
  Er erhielt daraufhin Berufsverbot,  durfte 
  das Krankenhaus, in dem er Chefarzt der 
  gynäkologischen Abteilung war,  nicht mehr 
  betreten und wurde - obwohl über das Alter 
  der Wehrpflicht hinaus -  für den Rest des 
  Krieges zum Militärdienst 
  zwangsverpflichtet.  
  Webels hat dieses Bild 1957 als Erinnerung 
  daran gemalt.