1943 wurde Wilhelm Webels von einem
Nazifunktionär aufgefordert, das Kind
einer Ukrainerin, die bereits im 7. Monat
von ihm schwanger war, abzutreiben.
Webels bezeichnete das als Mord und lehnte
ab.
Er erhielt daraufhin Berufsverbot, durfte
das Krankenhaus, in dem er Chefarzt der
gynäkologischen Abteilung war, nicht mehr
betreten und wurde - obwohl über das Alter
der Wehrpflicht hinaus - für den Rest des
Krieges zum Militärdienst
zwangsverpflichtet.
Webels hat dieses Bild 1957 als Erinnerung
daran gemalt.